Zoff in Zürich um Sozialhilfe für Flüchtlinge
Wieviel Geld sollen vorläufig aufgenommene Flüchtlinge vom Staat bekommen? Eigentlich 2011 geklärt, kommt der Fall jetzt erneut vors Zürcher Stimmvolk.

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich müssen sich erneut zur Sozialhilfe äussern. Die Stadt Zürich hat das Gemeindereferendum ergriffen und verlangt eine Abstimmung über die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Sozialhilfegesetzes. Das Stadtparlament hat dem Antrag des Stadtrates am Mittwochabend mit 70:46 zugestimmt.
Anfang April hat der Zürcher Kantonsrat beschlossen, das kantonale Sozialhilfegesetz zu ändern und vorläufig aufgenommenen Personen (Status F) keine Sozialhilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) mehr auszurichten. Stattdessen sollen sie wie Asylsuchende nur noch zu den tieferen Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden.
Gegen den Kantonsratsbeschluss regte sich umgehend Widerstand. Organisationen wie das Rote Kreuz und das evangelische Hilfswerk Heks begannen Unterschriften zu sammeln, die Stadtregierungen von Zürich und Winterthur beantragen ihren Parlamenten, das Gemeindereferendum zu ergreifen und so eine Abstimmung zu verlangen.
Entscheid in Winterthur hat keinen Einfluss
Der Zürcher Stadtrat erachtet die geplante Gesetzesänderung nämlich «als integrationspolitisch falschen Schritt, der überdies eine erhebliche Kostenverlagerung vom Kanton zu den Gemeinden zur Folge hätte». Bei einem Systemwechsel rechnet die Stadt mit Mehrkosten von jährlich 3,5 bis 5 Millionen Franken.
Sozialvorstand Raphael Golta (SP) wies im Parlament auch darauf hin, dass die Stadt Zürich ihre erfolgreiche Politik der möglichst frühen sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration weiterführen möchte.
Eine Mehrheit des Stadtzürcher Parlaments unterstützte ihn und sprach sich für das Gemeindereferendum aus. Somit kommt es zur kantonalen Volksabstimmung. Der Entscheid vom Grossen Gemeinderat Winterthur am kommenden Montag hat darauf keinen Einfluss mehr, ebenso die diversen Unterschriftensammlungen.
GLP unterstützt Referendum
Das Gemeindereferendum möglich machte die GLP der Stadt Zürich. Anders als ihre Parteikollegen im Kantonsrat, sprachen sich die Stadtzürcher GLP-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier gegen die Gesetzesänderung und somit für das Referendum aus. Unterstützt wurden sie von SP, Grünen und AL. Dagegen waren SVP, FDP und CVP.
Die GLP stehe klar für Integration, begründete ein Sprecher den Entscheid. Aber dennoch müsse man darauf hinweisen, dass das bestehende System Fehlanreize biete. Man müsse auf Bundesebene darauf hinwirken, dass der Status F «so nicht mehr weitergeführt wird».
Fehlanreize im Sozialhilfesystem orteten auch SVP, FDP und CVP. Nach Ansicht der SVP «nützt das, was man jetzt macht, nichts» in Sachen berufliche und soziale Integration.
Bereits 2011 abgestimmt
Es ist nicht das erste Mal, dass das Zürcher Stimmvolk darüber befinden muss, wie viel Unterstützung Personen mit Ausweis F erhalten sollen. Der Kantonsrat stiess mit seinem Beschluss nämlich einen Volksentscheid vom September 2011 um. Damals sagten 61,4 Prozent der Stimmberechtigten Ja dazu, dass vorläufig Aufgenommene nach Sozialhilfegesetz und Skos-Richtlinien unterstützt werden.
Seit im Kanton Zürich vorläufig Aufgenommene durch Sozialhilfe nach Skos-Richtlinien unterstützt werden, können Massnahmen zur sprachlichen und beruflichen Integration auch über die Sozialhilfe finanziert werden.
Diese Möglichkeit ist nach Ansicht des Zürcher Stadtrates deshalb von so grosser Bedeutung, weil eine Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt gute Deutschkenntnisse und berufliche Grundfertigkeiten voraussetzt.
Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer wird im Kanton Zürich während der ersten zehn Aufenthaltsjahre durch den Kanton finanziert. Gemeinden können auf diese Weise angemessene Integrationsmassnahmen bewilligen, ohne einen finanziellen Nachteil zu erfahren.
Mit dem vom Kantonsrat angestrebten Wechsel zurück zur Asylfürsorge würde diese Möglichkeit stark eingeschränkt. Integrationsförderungsmassnahmen über die Höhe der Bundespauschale hinaus müssten künftig von den Gemeinden zu einem erheblichen Teil selbst finanziert werden.
Vorläufig aufgenommen werden Schutzsuchende, die zwar nicht persönlich verfolgt werden, aber dennoch nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Sie stammen meist aus Kriegs- und Krisengebieten (Syrien, Afghanistan, Somalia).
2008 nahm der Bund bei dieser Personengruppe einen Systemwechsel vor. Seither sollen sie wie anerkannte Flüchtlinge beruflich und sozial integriert werden. Über 90 Prozent der vorläufig Aufgenommenen bleiben langfristig in der Schweiz.
Die tieferen Ansätze der Asylfürsorge sehen keine Integrationsmassnahmen vor, sondern zielen einzig auf die Existenzsicherung. Die Abgeltung des Kantons an die Gemeinden beschränkt sich gemäss Stadtrat auf eine Pauschale von 36 Franken pro Person und Tag, unabhängig von den effektiven Kosten.
SDA/sep
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