Zürcher Gericht zum Datensünder gekürt
Wie oft Strafverfolger im Kanton Zürich Telefone abhören oder Computer infiltrieren, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Ist das verfassungswidrig?

Um Kapitalverbrechen aufzuklären, können Strafverfolgungsbehörden Telefone von Verdächtigen überwachen, E-Mails mitlesen und Computer infiltrieren. Da es sich dabei um schwere Grundrechtseingriffe handelt, müssen diese vom Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt werden. Wie oft das ZMG einzelne Überwachungsmassnahmen erlaubt, gelangt trotz des Verfassungsgrundsatzes der Justizöffentlichkeit nicht ans Licht der Öffentlichkeit.