Zürcher Hundekurse werden freiwillig
Wer einen Hund hält, muss im Kanton Zürich keinen Kurs mehr besuchen. Der Kantonsrat hat die Pflicht dazu abgeschafft.

Seit dem Jahr 2010 müssen Hundehalter im Kanton Zürich mit ihrem Vierbeiner einen praktischen Hundekurs absolvieren, sofern das Tier einem «grossen und massigen Rassentyp» angehört. Das soll sich nun ändern: Der Kantonsrat hat sich heute mit 88:84 Stimmen dafür ausgesprochen, die Kurspflicht abzuschaffen. Der Entscheid ist noch nicht ganz definitiv, dürfte aber in der zweiten Lesung in vier Wochen kaum mehr gekippt werden.
Die Kurspflicht bringe keinen nachweisbaren Nutzen, befanden SVP, FDP und CVP. Wer verantwortungsvoll sei, besuche die Kurse auch ohne Pflicht, sagte Tumasch Mischol (SVP, Hombrechtikon): «Die Glünggis und Sürmel unter den Haltern erreicht man hingegen nicht.» Die übrigen Fraktionen hätten einen anderen Weg vorgezogen: Eine abgespeckte Kurspflicht, dafür für alle Hundehalter. «Im Kanton Zürich gibt es rund 60000 Hunde. Da ist eine Ausbildung für Hund und Halter zwingen», sagte Rico Brazerol (BDP, Horgen).
Die Kurspflicht geht auf einen tragischen Vorfall zurück, der sich im Dezember 2006 ereignete. Damals bissen drei Pitbulls einen Sechsjährigen tot, der auf dem Weg in den Kindergarten war. Später zeigte sich, dass die Tiere unter erbärmlichen Bedingungen gehalten wurden und völlig unzureichend erzogen waren.
Bund schafft Kurspflicht – und hebt sie wieder auf
Das Unglück löste landesweit Entsetzen aus – und hektische gesetzgeberische Aktivitäten. Der «Blick» lancierte eine Petition für ein landesweites Pitbull-Verbot, die auch von 147 National- und Ständeräten unterschrieben wurde. Allerdings änderten zahlreiche Parlamentarier und Parlamentarierinnen in den folgenden Monaten und Jahren ihre Ansicht. Unter anderem deshalb, weil Fachleute wenig von einem Rassenverbot hielten. Dieses bringe kaum Sicherheit, dafür aber Abgrenzungsprobleme.
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Video: Was Hundehalter von der Kurspflicht hielten
Die Hundekurse waren umstritten: Umfrage bei Hundehaltern von 2016 (Video: Stefanie Hasler)
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Am Ende blieb auf Bundesebene einzig die im Jahr 2008 eingeführte Pflicht für alle Hundekäufer übrig, einen Theoriekurs zu absolvieren. Und selbst diese gilt mittlerweile nicht mehr, der Bund hat sie auf Anfang letztes Jahr abgeschafft, da sich gezeigt hat, dass deren Wirkung gering ist.
Stimmbürger für Rassenverbote
Der Kanton Zürich führte seinerseits auf das Jahr 2010 ein eigenes Hundegesetz ein, das zu den schärfsten im Land gehört. Neben der Ausbildungspflicht für grosse Hunde enthält es auch eine Liste mit verbotenen Hunderassen. Der Kantonsrat hatte sich ursprünglich gegen eine solche Liste ausgesprochen, doch dagegen hatte die EVP ein konstruktives Referendum ergriffen. Im Dezember 2008 gaben die Stimmbürger der Variante mit Verbot den Vorzug. Dieses Verbot steht derzeit nicht zur Diskussion.
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