Zürcher Jungfreisinnige blitzen bei Justizdirektion ab
Mehrere Gemeinden setzten Steuergelder im Abstimmungskampf gegen die Senkung der Grundstückgewinnsteuer ein. Dagegen wehrten sich die Jungfreisinnigen – und blitzten ab.
Die Justizdirektion bestätigte heute Freitag entsprechende Berichte von Zürcher Regionalzeitungen. Der Entscheid sei allerdings noch nicht rechtskräftig und könne von der Jungpartei ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
22 Gemeinden hatten im März mit einem eigenen Komitee die Senkung der Grundstückgewinnsteuern bekämpft. Die Gemeinden rechneten bei einer Annahme der Vorlage mit jährlichen Steuerausfällen von 75 Millionen Franken. Für den Abstimmungskampf setzten sie neben Spenden auch Steuergelder ein. Insgesamt verfügte das Komitee über ein Budget von rund 21'000 Franken.
Noch vor der Abstimmung reichten die Jungfreisinnigen gegen vier ausgewählte Gemeinden Stimmrechtsrekurse ein. Die Jungpartei monierte, die Gemeinden dürften sich nicht in einen kantonalen Abstimmungskampf einschalten und beriefen sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil, das den Einsatz von Steuergeldern in Abstimmungskämpfen verbiete.
Abstimmungsergebnis kaum beeinflusst
Laut Justizdirektion taxierte das Bundesgericht bis in die 1990er Jahre die Einmischung von Gemeinden in Abstimmungskämpfe tatsächlich als unzulässig. Inzwischen sei die restriktive Haltung jedoch aufgeweicht worden.
Das Bundesgericht vertrete heute die Meinung, dass die behördliche Information bei der Meinungsbildung zulässig sei, wenn die Gemeinden stark betroffen seien. Bei der Grundstückgewinnsteuer sei dies der Fall gewesen, hält die Justizdirektion fest.
Zudem vertritt sie die Auffassung, dass die Höhe der eingesetzten Steuergelder in der Gesamtheit derart klein gewesen sei, dass die Willensbildung der Stimmberechtigten nicht entscheidend beeinflusst worden sei. Das Volk hatte die Revision des Steuergesetzes am 3. März mit einer Nein-Mehrheit von 56 Prozent deutlich abgelehnt.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch