Zürcher Obergericht: Einträge auf Facebook sind öffentlich
Die Richter haben einen jungen Mann für eine Nachricht an seine Facebook-Freunde verurteilt. Der Entscheid hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus – etwa bei rassistischen Äusserungen.

Es war der Tag seines 22. Geburtstages. Am folgenden Tag sollte er erfahren, dass er zum zweiten Mal durch die Maturaprüfung gerasselt ist. Eine Vorahnung dürfte er gehabt haben, denn er wusste genau, dass er sich zu wenig auf die Prüfungen vorbereitet hatte. Um die Mittagszeit verfasste er laut eigenen Angaben «im Schnellverfahren, innert zwei Minuten» einen Post. Er adressierte ihn nicht an die Öffentlichkeit, sondern an seine 290 Facebook-Freunde.