Zürcher Polizisten bandelten 1000-mal mit Prostituierten an
Um Sexarbeitende zu kontrollieren, kontaktiert sie die Stadtpolizei verdeckt. Neue Zahlen zeigen: Männer arbeiten häufiger illegal.

Für den thailändischen Touristen «thaiboymassage» waren es verhängnisvolle 19 Kurznachrichten, die er mit «Zauberlehrling69» ausgetauscht hat. Eigentlich wollte er für 300 Franken Sex anbieten. Doch «Zauberlehrling69» war ein Stadtpolizist, der Thailänder hatte keine Arbeitsbewilligung und wurde deshalb festgenommen.
Der Fall endete vor dem Zürcher Obergericht und machte Schlagzeilen: «Polizisten schnüffeln auf schwulen Dating-Websites herum» titelte die Zeitschrift «Cruiser». Die AL-Gemeinderäte David Garcia Nuñez und Christina Schiller wollten daraufhin mehr über die «verdeckte Fahndung der Stadtpolizei nach männlichen Escorts» wissen und reichten eine schriftliche Anfrage ein. Zuständig für die Stadtpolizei ist notabene AL-Stadtrat Richard Wolff.
1000 Kontaktaufnahmen, 82 Festnahmen
Die Antwort des Stadtrats liegt nun vor. Die Stadtpolizei habe im vergangenen Jahr geschätzt bei etwa 1000 «kommerziellen Sexinseraten Kontakt aufgenommen», im Internet und in Printmedien. Rund 70 bis 80 Prozent hätten Frauen betroffen, 15 bis 20 Männer, ein kleiner Teil Transgender-Personen oder Transsexuelle.
Dass die Kontrollen von Sexarbeiterinnen überwiegen würden, sei dem grösseren Angebot geschuldet, schreibt der Stadtrat. Das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Inserierenden spiele keine Rolle. Aus den rund 1000 Kontaktaufnahmen resultierten rund 300 strafrechtliche Verzeigungen und 82 Festnahmen, 42 davon betrafen Männer.
«Die Erfahrung zeigt, dass bei den Männern drei- bis fünfmal häufiger Vergehenstatbestände vorliegen als bei Frauen», schreibt der Stadtrat. Bei Männern liege die Trefferquote der Stadtpolizei bei rund 30 bis 50 Prozent der Fälle, bei Frauen «massiv tiefer». Eine Erklärung: Sexarbeiter kommen häufig aus Drittstaaten, Sexarbeiterinnen vorwiegend aus dem EU-Raum. Und als Drittstaatenangehörige dürfen sie ohne Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Verstösst ein Sexarbeiter dagegen, liegt ein Vergehen gegen das Ausländergesetz vor.
Nicht bewilligungspflichtig
Der Stadtrat hält in der Antwort zudem fest, dass ein Vorgehen wie im Fall des Thailänders durchaus rechtens sei. Es handle sich dabei nicht um Anstiftung zur Prostitution: «Zur Verhinderung und Erkennung von Straftaten können Polizeiangehörige mit anderen Personen Kontakt aufnehmen, ohne ihre wahre Identität und Funktion bekannt zu geben.» Dabei dürften auch Scheingeschäfte vorbereitet und abgeschlossen werden. Diese Regeln würden auch für die digitale Welt gelten. Eine Registrierung sei dabei kein Hindernis. Erst wenn ein Vertrauensverhältnis aufgebaut würde, wären «die Voraussetzungen der verdeckten Vorermittlungen einzuhalten». Das heisst: Sie müsste vom Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden.
So beurteilte auch das Zürcher Obergericht den Fall des 34-jährigen «thaiboymassage» im vergangenen September, wie die NZZ berichtete. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken.
Bei der Stadtpolizei sind derzeit zwölf Ermittlerinnen und Ermittler der Fachgruppe Milieu-/Sexualdelikte zu solchen Kontaktaufnahmen ermächtigt.
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Mein Untermieter, der Zuhälter

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