Zürcher Stadtrat hätte Gammelhäuser nicht kaufen dürfen
Für 32 Millionen Franken kaufte die Stadtregierung drei verwahrloste Häuser. Nun findet das Verwaltungsgericht: Das war falsch.
Das Verwaltungsgericht rüffelt den Zürcher Stadtrat und hebt dessen Beschlüsse zum Kauf der sogenannte Gammelhäuser im Quartier Aussersihl auf. Damit erhalten FDP, SVP und CVP recht, die einen Entscheid des Bezirksrats weitergezogen hatten.
Am 1. Februar hatte der Stadtrat die verwahrlosten Liegenschaften Neufrankengasse 6 und 14 sowie Magnusstrasse 27 zum Preis von 32 Millionen Franken gekauft. Eigentlich hätte das Geschäft vor das Stadtparlament gehört, der Stadtrat machte beim Expresskauf aber Dringlichkeit geltend. Dies hatte er schon bei anderen Liegenschaften so gemacht.
Weder sachlich noch zeitlich dringend
Das Verwaltungsgericht stösst nun den Entscheid des Bezirksrats, der von Mathis Kläntschi (Grüne) geleitet wird, um. Es kommt zum Schluss, dass der Stadtrat den Kauf von Liegenschaften mit einem Verkehrswert von über 2 Millionen Franken nur vornehmen dürfe, «wenn der Kauf objektiv betrachtet sowohl sachlich als auch zeitlich dringend ist». In anderen Fällen müsse der Gemeinderat den Kauf genehmigen. Im Beschwerdeverfahren habe der Stadtrat für diese Liegenschaften weder eine sachliche noch eine zeitliche Dringlichkeit darstellen können, schreibt das Verwaltungsgericht in einer Medienmitteilung.
Nun muss der Gemeinderat den Kauf genehmigen. Sollte er dies nicht tun, richtet sich eine allfällige Rückabwicklung des Kaufs laut Verwaltungsgericht nach Bestimmungen des Privatrechts.
Der Stadtrat kann gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht erheben. Er will das Urteil nun vertieft prüfen, wie er in einer ersten Reaktion schreibt. Offen lässt er, ob er dieses ans Bundesgericht weiterzieht. Das Verwaltungsgericht stelle mit diesem Entscheid die langjährige und erfolgreiche Praxis in Bezug auf unaufschiebbare Käufe infrage – und behindere die Stadt bei ihrer Arbeit.
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