Zürcher Start-ups erkämpfen geringere Steuern
Finanzdirektor Ernst Stocker geht nach Kritik von Jungunternehmern über die Bücher. Er entlastet diese bei den Steuern mehr, als er zunächst wollte.

Die Zürcher Finanzdirektion verbessert die Bedingungen für Start-ups. Laut einer Mitteilung werden diese in der Aufbauphase länger als bisher zu einem geringen Substanzwert besteuert, der sich am Eigenkapital orientiert.
Auslöser für diese Korrektur war die Kritik von Start-ups. Viele von ihnen drohten mit Wegzug aus Zürich, weil die Steuerbelastung für Jungunternehmen zu hoch sei. Unbefriedigend war aus ihrer Sicht vor allem, dass die Vermögenssteuern für die Aktien unter Umständen das Basiseinkommen der Jungunternehmer überstiegen.
Zweite Massnahme in diesem Jahr
Als Sofortmassnahme beschloss die Finanzdirektion bereits im März, Jungunternehmen in den ersten drei bis fünf Jahren nur zum bedeutend tieferen Substanzwert zu besteuern und nicht danach zu bewerten, wie viel Geld sie durch Investoren erhielten.
Nun werden die Bestimmungen noch mehr zu Gunsten der Jungunternehmer verändert: Wie die Direktion heute Dienstag mitteilte, wird diese Schonfrist verlängert. Neu werden die Jungunternehmen so lange günstiger besteuert, bis sie «repräsentative Geschäftsergebnisse» vorweisen können. Investorenpreise kommen bei der Aktienbewertung erst nach dieser Aufbauphase zum Zug.
Start-up-Definition erarbeitet
Bisher war auch unklar, welche Unternehmen überhaupt als Start-ups gelten. Zumal es auf nationaler Ebene keine Definition gibt. Die neue Weisung umschreibt diese Unternehmen als «Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) mit einem innovativen, üblicherweise technologiegetriebenen Geschäftsmodell, das sich im Aufbau befindet und skalierbar ist».
Konkret heisst dies: Unternehmen, die innovative technologische Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich am Markt noch nicht etabliert haben, aber darauf ausgerichtet sind, dass sie marktfähig werden. Mit dieser Präzisierung und der Praxisänderung sollen sich für Inhaber von Start-up-Beteiligungen im Kanton Zürich «mindestens gleich gute Bedingungen wie in anderen Kantonen» ergeben, heisst es in der Mitteilung.
SDA/hub
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