Zürcher Taxifahrer müssen Deutsch können
Das neue Taxigesetz des Kantons Zürich legt Mindeststandards für das Taxigewerbe fest. Freundlichkeit und Sauberkeit kann allerdings nicht per Gesetz verordnet werden.

Die Vorlage, die der Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedet hat, beschränkt sich auf die wesentlichen Aspekte, baut auf bestehenden Regeln auf und überlässt den Vollzug weiterhin den Gemeinden.
Im Fokus steht unter anderem die Qualität des Taxigewerbes. Mindeststandards für die Taxibewilligung sollen diese sichern. So werden im Gesetz beispielsweise die Sprachkenntnisse der Taxifahrer festgehalten: Sie müssen mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates (GER) entsprechen.
Sauberkeit des Fahrzeugs
Die Vorlage lässt den Gemeinden, welche die Bewilligungen erteilen, zudem Raum für lokal angepasste Ausführungsbestimmungen. Es bleibt ihnen erlaubt, weitere Qualitätsaspekte, wie beispielsweise die Ortskenntnisse der Fahrer, zu regeln.
Bewusst wurde nicht jedes Detail ins Gesetz geschrieben. «Freundlichkeit im Umgang mit Fahrgästen, Sauberkeit des Fahrzeugs oder die generelle Dienstleistungsbereitschaft lassen sich nicht gesetzlich verordnen», schreibt die Regierung.
Regelung für ortsfremde Taxis
Das Gesetz regelt kantonsweit einheitlich den Marktzugang von ortsfremden Taxis - im Einklang mit dem nationalen Binnenmarktgesetz. Taxis dürfen im ganzen Kanton Bestellfahrten ausführen und den Fahrgast in einer anderen Zürcher Gemeinde absetzen. Macht auf dem direkten Rückweg ein neuer Kunde auf sich aufmerksam, darf der Taxifahrer ihn mitnehmen, wenn das Fahrziel ausserhalb der Gemeinde liegt.
Nicht erfasst werden Limousinenservices, zu denen auch UberBlack und UberX gehören. Für sie bestehe kein weitergehender Regulierungsbedarf auf kantonaler Ebene. Sie profitieren aber auch nicht von der Benutzung der Busspuren oder der Aufnahme von Kunden auf öffentlichen Standplätzen.
SDA/wsc
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