Züri-Sack-Vergabe «im gesetzlichen Graubereich»
Intransparente Auftragsvergabe mit den Züri-Säcken: Zürcher Politiker wollen nun durchgreifen.

Grosse städtische Aufträge müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Das ist gesetzlich verankert, in Zürich jedoch keine Selbstverständlichkeit. Im Fokus steht zurzeit das Tiefbau- und Entsorgungsdepartement respektive der Züri-Sack. TA-Recherchen zeigen, dass die Distribution der Kehrichtsäcke seit mehr als 20 Jahren von denselben Firmen durchgeführt wird.
Zürcher Gemeinderäte von links bis rechts kritisieren das intransparente Vorgehen der Stadt. Für FDP-Gemeinderat Roger Tognella ist klar, dass das Vergabeverfahren für den Züri-Sack offengelegt werden muss – und zwar so schnell wie möglich. Die Stadt stellt nun «ein Verfahren zur Bestimmung geeigneter Unternehmen an». Allerdings erst in zwei bis drei Jahren. Tognella dauert dies zu lang. Eine öffentliche Ausschreibung sei kein derart kompliziertes Verfahren: «Das kann umgehend gemacht werden.»
«Ansonsten haben wir einen Filz»
Auch Walter Angst (AL) stört sich an der undurchsichtigen Vergabepraxis in gewissen Zürcher Departementen. Der Gemeinderat glaubt nicht, dass es sich um Einzelfälle handelt – vor allem städtische Bauaufträge würden teils zu eigenmächtig vergeben. Angst bezeichnet gewisse Dienstabteilungen als «Fürstentümer», die kein Interesse zeigen, sich den städtischen Prozessen anzupassen. «Viele Geschäfte werden im gesetzlichen Graubereich abgewickelt, einige gar im roten.» Roger Liebi (SVP) sieht das Problem in «bestehenden Seilschaften». Diese müssten dringend von Zeit zu Zeit aufgelöst werden. «Ansonsten haben wir einen Filz», sagt der Gemeinderat. Wenn stets die gleichen Firmen zum Zug kämen, sei dies nicht im Sinne einer freien Marktwirtschaft.
Die Unternehmen profitieren vom jährlichen Verkauf von mehr als 10 Millionen Säcken, die Stadt erhält gleichzeitig Gebühren in Millionenhöhe. Seit Einführung des Züri-Sacks im Jahr 1993 wurde der Auftrag nicht mehr öffentlich ausgeschrieben – zum Ärger von Firmen, die vom Wettbewerb ausgeschlossen sind. Zürich bildet den Ausnahmefall, wie eine Umfrage in anderen Deutschschweizer Städten zeigt. In Winterthur, Bern, Basel und St. Gallen können sich Firmen alle paar Jahre wieder neu für das Geschäft bewerben.
Zweiter Fall innert kurzer Zeit
Es ist bereits der zweite aufgedeckte Fall innert kurzer Zeit, der aus submissionsrechtlicher Sicht fragwürdig ist. Vor knapp einem Monat berichtete Redaktion Tamedia, dass das Hochbaudepartement eine millionenschwere Umrüstung der WC-Anlage nicht ausgeschrieben hatte. Eine Firma sicherte sich stillschweigend das Lieferrecht für Handtrocknungsgeräte.
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