Zürich unterliegt im Streit um Sonntagsverkauf
Dürfen Läden an viel benutzten ÖV-Haltestellen in Zürich am Sonntag offen haben? Die Stadt sagte am Hardplatz Ja, der Kanton jetzt aber Nein.

15'000 Passagiere täglich, das ist der entscheidende Wert: Haltestellen, an denen mindestens 15'000 Personen ein- und aussteigen, gelten in der Stadt Zürich als Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs. So steht es in einem städtischen Reglement. An solchen Haltestellen dürfen Läden ohne Bewilligung am Sonntag öffnen, sofern sie sich an Reisende richten und die Ladenfläche kleiner als 200 Quadratmeter ist.
Für die Stadt Zürich und die Avec-Besitzerin, die Valora AG, war klar, dass der Shop am Hardplatz diese Bedingungen erfüllt. Denn nach Angaben der Stadt wird die Haltestelle dort im Schnitt von 15'747 Personen pro Tag benutzt. Sechs Bus- und eine Tramlinie verkehrten am Hardplatz, ausserdem liege der Bahnhof Hardbrücke in der Nähe. Deshalb hat die Filiale seit dem Umbau im Jahr 2017 Sonntags von 7 bis 21 Uhr offen.
«Kein Spielraum für Kulanz»
Doch damit könnte bald Schluss sein. Die Gewerkschaft Unia hat Rekurs eingelegt und von der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion in erster Instanz recht bekommen. Die gesetzlichen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten seien detailliert und restriktiv, heisst es im Urteil, das dem TA vorliegt: «Sie lassen keinen Spielraum für Kulanz.»
Das durchschnittliche Passagieraufkommen über die gesamte Woche ist für den Kanton kein taugliches Kriterium: «Soll die Filiale auch sonntags den Bedürfnissen von potenziellen Reisenden dienen, so ist spezifisch die Situation im Zeitraum der strittigen Öffnungszeiten zu betrachten.» Da aber sehe die Sache ganz anders aus. Von den sechs Buslinien verkehren sonntags nur deren drei. Und eine, die Linie 31, hält am Sonntag nur dreimal am Hardplatz.
Hardbrücke ist zu weit weg
Auch die Nähe zur Hardbrücke sei kein Argument, so die Volkswirtschaftsdirektion weiter. Schliesslich beträgt die Distanz zwischen den beiden Stationen rund 400 Meter. Es sei «sehr unwahrscheinlich», dass eine grössere Zahl von Fahrgästen, die an der Hardbrücke ein- und aussteigen, den Hardplatz zum Umsteigen nutze, heisst es im Urteil.
Nicht geklärt hat die Volkswirtschaftsdirektion, ob der kleine Avec überhaupt als Laden gelten kann, der auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgelegt ist. Die Unia bezweifelt das, denn er steht unter der Hardbrücke und ist von der Haltestelle aus nicht auf den ersten Blick sichtbar. Die Frage könne offengelassen werden, heisst es im Urteil, da der Hardplatz die Bedingungen für einen Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs ohnehin nicht erfülle.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Valora AG hat es ans Verwaltungsgericht weitergezogen.
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