Anzeige wegen «Störung des Totenfriedens» nach Urnenfund
Die Urnen mit Totenasche gelangten illegal in den Zürichsee. Der Kanton reicht Strafanzeige ein. Jedoch nicht gegen die Taucher, welche die Urnen ans Tageslicht brachten.

Zwei Taucher der Seerettung Küsnacht stiessen auf dem Grund des Zürichsees auf über 50 Urnen mit menschlichen Überresten. 13 davon bargen sie gemäss einem Artikel der Zeitung «Blick». Nun reicht der Kanton Zürich Strafanzeige gegen unbekannt ein – wegen Störung des Totenfriedens. Denn eine Bewilligung zum deponieren der Urnen im See lag gemäss Wolfgang Bollack, Sprecher der Baudirektion, nie vor: «Wenn man im grösserem Stil Totenasche in den See einbringt, handelt es sich um eine den Gemeingebrauch übersteigende Nutzung des öffentlichen Gewässers. Diese ist konzessionspflichtig. Eine solche Konzession wurde jedoch nie erteilt.»