Bachtel-Gemeinden wehren sich gegen neue Schutzverordnung
Befürchtet werden Erschwernisse für die Landwirte und administrativer Mehraufwand. Der Widerstand gegen die Pläne des Kantons stösst bei Pro Natura auf Unverständnis.
Hinwil - Das Gebiet Bachtel-Allmen zeichnet sich durch Feucht- und Trockenstandorte für seltene Pflanzen und Tiere aus. Ausflügler erfreuen sich an ausgedehnten Wäldern, Wiesen, Weilern und Aussichtspunkten. Dass der Bachtel heute nicht mit Ferienwohnungen und Wochenendhäusern übersät ist, ist das Verdienst einer Schutzverordnung aus dem Jahr 1967. «Das war damals eine dringliche Aktion», sagt der Bäretswiler Gemeindepräsident Hans-Peter Hulliger (FDP). Denn das heutige Planungs- und Baugesetz und das Raumplanungsgesetz des Bundes waren noch nicht geschrieben.
Weg von der eigentlichen Idee
Über 40 Jahre später wird die Schutzverordnung nun erneuert, sodass sie den heutigen Vorstellungen, wie die Natur genutzt und geschützt werden soll, wieder entspricht. In einer Arbeitsgruppe sind alle Interessen vertreten, auch die betroffenen Gemeinden. Just diese wehren sich jetzt aber gegen die Überarbeitung der Schutzverordnung. Bäretswil, Fischenthal, Hinwil und Wald wollen, dass die Schutzverordnung ersatzlos gestrichen wird. Zurzeit können die Behörden zu einem ersten Entwurf der neuen Schutzverordnung Stellung nehmen. Der Gemeinderat von Dürnten wird an seiner nächsten Sitzung darüber befinden.
In der Arbeitsgruppe sei «etwas krumm gelaufen», sagt Hulliger. Die Diskussion habe sich von der ursprünglichen Idee - neue Bauten zu verhindern - wegbewegt. «Nun ist eine Naturschutzverordnung draus geworden.» Der Bachtel sei aber schon geschützt.
«Die Siedlungspolitik ist gesetzlich so weit fortgeschritten, dass es die damalige Schutzverordnung nicht mehr braucht», sind sich auch Walter Bachofen (parteilos), Gemeindepräsident von Hinwil, und Herbert Müller (SVP), Gemeinderat in Fischenthal, einig. «Die Schutzverordnung bringt einen administrativen Mehraufwand und schafft Ungleichheiten für Landwirte, die in der Schutzzone ein Projekt realisieren wollen», sagt Michael Dubach, Regionalmanager bei der Vereinigung Pro Zürcher Berggebiet (PZB). Sie berät die Gemeinden und ist ebenfalls in der Arbeitsgruppe des Kantons vertreten.
Unverbindliches Konzept genügt
Der Bachtel sei nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch das Landschaftsentwicklungskonzept Bachtel-Allmen (LEK) genügend geschützt, finden die Gemeindevertreter. Vor vier Jahren haben die Gemeinden das Konzept zusammen mit der Planungsgruppe Zürcher Oberland ausgearbeitet. Es beschreibt, wie sich die Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen entwickeln sollen. «Das LEK integriert alle Bedürfnisse. Im Gegensatz zur Schutzverordnung, die streng aus einer Sicht verfasst ist», sagt Müller. Das LEK baue gezielt auf ökologische Potenziale, ergänzt Dubach. Nur: Das Konzept basiert auf Freiwilligkeit und ist rechtlich unverbindlich.
Die Kehrtwende der Gemeinden findet Andreas Hasler, Pro-Natura-Geschäftsführer in Zürich, unverständlich. Die Schutzverordnung lasse Bauten ausserhalb des Siedlungsgebietes zu, wenn sie für die Landwirtschaft nötig sind. Da habe Pro Natura nichts dagegen, sagt Hasler. Aber derzeit würden im Kanton Zürich mehr Ausnahmebewilligungen erteilt als solche für landwirtschaftliche Bauten. Das müsse man stoppen.
Die kantonale Baudirektion stellt klar, dass es sich um einen politischen Auftrag handelt. Mediensprecher René Loner: «Der Auftrag zur Revision der Schutzverordnung ist im vom Kantonsrat festzusetzenden kantonalen Richtplan formuliert und lässt sich nicht ersatzlos streichen.» Weder mit dem Landschaftsentwicklungskonzept noch mit den Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden lasse sich die Bachtellandschaft schützen. «Dass sich die Interessen aber widersprechen, ist normal. Da muss man eben einvernehmliche Lösungen erarbeiten.
Das Gebiet Bachtel-Allmen ist neben dem Greifen- und dem Pfäffikersee eine von 24 Landschaften, für die der Kanton eine Schutzverordnung erlassen hat oder noch erarbeiten wird.
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