Bussen als «geschäftlicher Aufwand»
Banken können ihre Milliardenbussen von den Steuern abziehen. Das finden viele Kantonsräte stossend.

CS und UBS haben in den USA Bussen in Milliardenhöhe aufgebrummt erhalten – was ihren Gewinn empfindlich schmälert. Aus Sicht der Banken haben die Bussen aber auch etwas Gutes: Sie können grösstenteils völlig legal von den Steuern abgezogen werden. Einzig jener Teil der Busse, der die eigentliche Strafe darstellt, ist nicht abzugsfähig. Der Rest, etwa die Rückzahlung von unrechtmässig erwirtschafteten Gewinnen, gilt hingegen als «geschäftsmässig begründeter Aufwand».