Dieses Urteil tut selbst der Richterin leid
Mit einem eher kleinen Sozialhilfebetrug verbaut sich eine Kongolesin ihre Zukunft. Dabei hat sie Glück, dass sie in der Schweiz bleiben darf.

Den entscheidenden Satz sagt die Zürcher Einzelrichterin heute am Bezirksgericht bei der Urteilsbegründung: «Persönlich tut es mir auch leid, dass ich Sie verurteilen muss. Aber der Staat hat ein immenses öffentliches Interesse daran, dass bestraft wird, was Sie getan haben.» Die Verurteilte, eine 46-jährige Kongolesin mit einer Aufenthaltsbewilligung B, ist in Tränen ausgebrochen und schluchzt laut.