Dobermann vs. Boxer: Frauchen freigesprochen
Das Bezirksgericht Bülach hat eine Busse der Gemeinde Wallisellen gegen eine Hundehalterin aufgehoben. Der Vorfall sei unbedeutend gewesen.
Von Markus Rohr Wallisellen/Bülach – Es passierte im November vor einem Jahr: Zwei Hundehalterinnen führen am Hörnligrabenweg zwischen Wallisellen und Dietlikon ihre Hunde aus. Beide Vierbeiner sind unkastrierte Rüden. Frau X führt ihren Boxer an der Leine, Frau Y lässt ihren Dobermann frei laufen. Die Frauen kennen sich vom Sehen, die Hunde vom Beschnuppern. Unerwartet rennt der Dobermann auf den Boxer zu und beginnt mit ihm zu raufen. Der Boxer kriegt eine kleine Verletzung ab, sein Frauchen geht zum Tierarzt und erstattet Anzeige. Die Gemeinde Wallisellen büsst Frau Y mit 100 Franken, wegen «mangelnder Beaufsichtigung eines Hundes, sodass dieser einen anderen Hund anfallen konnte». Die Gebüsste zieht den Fall weiter ans Bezirksgericht Bülach. Das Gericht setzt Anfang Juli erstmals zur Verhandlung an und merkt, dass Frau Y bei der Befragung der Zeugen durch die Gemeinde Wallisellen das rechtliche Gehör verweigert worden ist. Der Fall geht zurück nach Wallisellen. Dort werden die Zeugen im Beisein der Angeklagten nochmals befragt. Kürzlich musste Frau Y ein zweites Mal vor dem Einzelrichter antreten. Dieser nahm sie während der Befragung intensiv in die Mangel und wollte alle Details über den Vorfall vom 11. November 2009 wissen. Die leidenschaftliche Hundehalterin sagte, sie habe ihren Hund unter Kontrolle, er sei gut sozialisiert und dürfe mit den anderen Hunden spielen, ganz im Gegensatz zum Boxer von Frau X, der immer an der Leine gehalten werde und deshalb aggressiv sei. Nach altem Gesetz geurteilt Nicht ihr Dobermann habe den Boxer angefallen; wenn schon, dann sei es eher umgekehrt gewesen, sagte Frau Y. «Ich kann meinen Bruno lesen», so die Angeklagte, «er ist freudig auf den Boxer zugegangen». Die erfahrene Hundehalterin spricht vor Gericht von einem Bagatellfall, wie er sich zwischen Hunden immer wieder abspiele. Der Einzelrichter kommt zum selben Schluss. Er hebt die Bussenverfügung der Gemeinde Wallisellen auf und spricht Frau Y von Schuld und Strafe frei. Der Dobermann habe den Boxer nicht angefallen, es habe kein Kampf stattgefunden. Weil sich der Vorfall letztes Jahr ereignete, hat das Gericht noch nach dem alten Hundegesetz geurteilt. Ob es auch gemäss neuem Hundegesetz zu einem Freispruch gekommen wäre, sagte der Richter nicht. Für Frau Y ist sowieso klar: «Das Hundegesetz ist für die Füchse; es entspricht nicht der artgerechten Hundehaltung.»
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