IG Stiller kritisiert das Bundesgericht
Gossau - In der Nacht dürfen die Gossauer Kirchenglocken weiterhin jede Viertelstunde schlagen. Dies entschied das Bundesgericht am 18. Januar. Die IG Stiller kritisierte den Entscheid, den sie in ihrer gestrigen Pressemitteilung als politisch motiviert bezeichnete. Dem Bafu (Bundesamt für Umwelt) warf die Interessengemeinschaft vor, sich auf einen überholten Richtwert von 60 Dezibel gestützt zu haben.
Nach Angaben der IG Stiller wird derzeit an der ETH eine Studie zum Thema Kirchenglockenlärm durchgeführt, an der die Empa und das Bafu beteiligt sind. Die Studie wurde 2006 von der IG beantragt. (nz)
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