Milde Strafen für Tierquäler
Obwohl die Zahl der Tierschutzverfahren seit Jahren zunimmt, verharren die Strafen auf tiefem Niveau. Fachleute wundert das nicht.

Ein krasser Fall von Tiermisshandlung hat für einen 52-jährigen Mann nahezu keine Konsequenzen. Der Italiener hatte einen gut zwei Monate alten Welpen in seinen Rucksack gesteckt und diesen mehrfach gegen Hauswände und auf den Boden geschlagen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn dafür zu einer bedingten gemeinnützigen Arbeit von 240 Stunden.