Pannenserie im Fall der Schlafzimmerräuber
Fehler der Solothurner Ermittler gefährden die Verfolgung brutaler Raubtaten. Akten sind spurlos verschwunden.
Die Pannenserie der Behörden im Fall der Schlafzimmerräuber nimmt kein Ende. Die Strafakten zu verschiedenen Taten von Anfang der 90er-Jahre, welche der Bande von Kosovo-Albanern zugeordnet werden, sind nicht mehr auffindbar. Dies berichtet heute die «Weltwoche».
Verloren gegangen seien die Untersuchungsakten zu brutalen Raubüberfällen wie jenen auf ein Wirtepaar im zürcherischen Iberg, auf eine 80-jährige Frau in Wil im Kanton St. Gallen und auf eine 84-Jährige, die 1992 gefesselt und geknebelt in Gerlafingen SO umkam. Das Dossier zum Tötungsdelikt an der Solothurner Rentnerin konnte zum Teil rekonstruiert werden.
Ein Nachkomme der Verstorbenen hatte Anfang Woche eine Strafanzeige wegen Mordes eingereicht (TA vom Dienstag). Die Behörden hatten stets auf eine Anklageerhebung verzichtet.
Staatsanwaltschaft ratlos
Die Solothurner Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber dem TA den Verlust der Dossiers: «Weshalb Akten unauffindbar blieben, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren.» Die verantwortlichen Personen arbeiteten nicht mehr für die Ermittlungs- und Anklagebehörde.
Vergangene Woche hatte die Solothurner Staatsanwaltschaft bereits eine Reihe von Fehlern eingestehen müssen. Die Pannenserie führt zu einer Verjährung mindestens eines Teils der Taten eines mutmasslichen Kopfs der Bande (TA vom 10. 4).
Der Kosovo-Albaner Ilir S. war zwar bereits 1995 in Abwesenheit vom Kriminalgericht des Kantons Solothurn zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die Solothurner Behörden schlugen aber mehrere Jahre lang Angebote deutscher Ämter zur Auslieferung des teilweise geständigen Serientäters aus. Zudem vergassen sie es 1995, das Urteil zu publizieren.
Ilir S., erst kürzlich doch noch an die Schweiz ausgeliefert, sitzt zurzeit noch eine Reststrafe aus dem Kanton Thurgau ab. Wegen der amtlichen Versäumnisse dürfte die Haft des 39-Jährigen aber deutlich kürzer ausfallen als erwartet.
Keine Untersuchung
Die Staatsanwaltschaft in Solothurn sieht trotz der zahlreichen Pannen «aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes keine Veranlassung», gegen ihre aktiven oder ehemaligen Mitarbeiter eine Strafuntersuchung zu eröffnen. Sie wolle aber «Lehren aus den gemachten Erfahrungen ziehen».
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