220'000 Franken für ein Kirchenamt
In der zerstrittenen Kirche Fällanden steht nun Interimspräsident Uwe Müller-Gauss wegen seines Honorars am Pranger.

So viel Streitsucht wie in Fällanden hat Uwe Müller-Gauss noch selten gesehen, und er ist sich als Konfliktmanager einiges gewohnt: «Ich versuche hier, das Schiff über Wasser zu halten, und ständig werden neue Löcher in den Rumpf gerissen.» Müller-Gauss ist zwar gegenwärtig Präsident der Kirchenpflege, aber eigentlich nur der Sachwalter. Der rechtmässige Präsident Huldrych Thomann darf das Amt nicht führen, weil gegen ihn eine Administrativuntersuchung läuft. Insbesondere untersucht der kantonale Kirchenrat Thomanns Rolle in einem langjährigen Kirchenstreit in Fällanden. Ihm wird vorgeworfen, die Gemeinde mit seinem Führungsstil gespalten zu haben und mit umstrittenen Aktionen für Unfrieden zu sorgen. Aus diesem Grund hat der Kirchenrat im Frühling 2017 Uwe Müller-Gauss nach Fällanden geschickt, um dort wieder Ordnung zu schaffen.
Offensichtlich ist ihm das nicht gelungen – im Gegenteil. An der Kirchgemeindeversammlung von morgen Sonntag dürften die Wogen einmal mehr hochgehen. Allerdings stehen diesmal nicht mehr die beiden Pfarrerinnen, derentwegen der Streit ausgebrochen ist, im Zentrum, sondern Uwe Müller-Gauss selber. Dabei geht es um dessen Honorarforderung, die einem Teil der Gemeindemitglieder als überrissen erscheinen. Eine von ihnen ist GLP-Gemeinderätin Maia Ernst.
Hochgerechnet ein doppelter Bundesratslohn
Laut der Jahresrechnung 2017 betragen die Bezüge von Müller-Gauss mehr als 220'000 Franken. Und dies für eine Aufgabe, die in etwa einem 20-Prozent-Pensum entspricht. Wenn man dies hochrechnet, kommt man auf ein Millionensalär oder einen doppelten Bundesratslohn. Für Maia Ernst ist das unverschämt: «Es kann doch nicht sein, dass ein Sachwalter mit dem Segen des Kirchenrates eine in Not geratene Kirchgemeinde ausnimmt wie eine Weihnachtsgans.»
Gemeindemitglieder halten seine Honorarforderungen für überrissen: Uwe Müller-Gauss.
Eine schriftliche Anfrage zu Müllers Lohn hat auch der suspendierte Präsident Thomann, der inzwischen vom Volk wiedergewählt wurde, an den Kirchenrat gerichtet. In seiner Antwort bestätigt dieser die Höhe der Bezüge. Es handle sich aber nicht um einen Fixlohn, sondern um eine Stundenentschädigung. Weiter erwähnt der Kirchenrat, dass Huldrych Thomann von der Kirchgemeinde seine reguläre und «vergleichsweise hohe» Behördenentschädigung nach wie vor beziehe. Dies, obwohl er am 8. Februar 2017 suspendiert worden ist. Thomanns Jahresentschädigung beträgt rund 25 000 Franken.
«Gute Arbeit geleistet»
An der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag wird Müller-Gauss zu einer weiteren Anfrage Stellung nehmen, seine Antwort liegt dem «Tages-Anzeiger» bereits schriftlich vor. Darin bestätigt Müller-Gauss, der auch Mitglied der Bezirkskirchenpflege Hinwil ist, dass er der Gemeinde im Jahr 2017 ein Honorar von 222'000 Franken verrechnet hat. Laut eigenen Angaben verlangt er für seine Arbeit die Ansätze eines Anwalts, die im Kanton Zürich gemäss «Beobachter» zwischen 300 und 500 Franken pro Stunde liegen. Müller-Gauss verrechnet dabei laut eigenen Angaben seine Spesen nicht weiter.
Nicolas Mori, der Sprecher der reformierten Kirche, bestätigt, dass der interimistische Kirchenpflegepräsident solche Ansätze verrechnet. «Herr Müller ist nicht günstig, das ist uns bewusst.» Doch die Arbeit in der konfliktreichen Kirchgemeinde von Fällenden sei auch aufwendig, zudem müsse Müller-Gauss als Selbstständiger mit dem Honorar auch Sozialkosten und die Infrastruktur seiner Firma finanzieren. Laut Mori wurde Müller-Gauss ausgewählt, da der Kirchenrat mit ihm gute Erfahrungen gemacht habe. Vor vier Jahren musste Müller in der Zürcher Kirchgemeinde Industriequartier einspringen, wo der damalige Kirchenpflegepräsident Helmuth Werner suspendiert war. «Herr Müller hat in Zürich sehr gute Arbeit geleistet», sagt Mori. Allerdings führte Müllers Honorar auch dort zu Diskussionen an einer Gemeindeversammlung.
Uwe Müller-Gauss geht morgen mit gemischten Gefühlen an die Gemeindeversammlung: «Das könnte schwierig werden.» Allerdings gibt es für ihn eine rote Linie. «Wenn sich die Anwesenden nicht an die Vorschriften halten und den gebührenden Anstand nicht achten, breche ich die Versammlung ab», sagt er.
Thomann bleibt suspendiert
Dass das Mandat von Müller-Gauss rasch endet, ist unwahrscheinlich. Denn gestern Freitag wurde bekannt, dass die Suspendierung von Kirchenpflegepräsident Thomann vom Kirchenrat verlängert wurde – und damit auch das Mandat von Müller-Gauss. Der Kirchenrat begründet die Massnahme mit dem aufwendigen Administrativverfahren: «Von den Betroffenen wird die Befragung von zahlreichen weiteren Personen verlangt», heisst es im Schreiben. Wie lange das Verfahren noch dauert, konnte Mori nicht sagen, aber: «Es dürfte eher um Monate als um Wochen gehen.» Somit wird Thomann auch in der neuen Legislatur, die am 1. Juli 2018 beginnt, die Führung nicht übernehmen dürfen.
Erstellt: 16.06.2018, 07:42 Uhr
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Kann sein Amt aufgrund eines Administrativverfahrens nicht ausführen: Huldrych Thomann.
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