74-jährige Frau wegen Sozialhilfebetrugs verurteilt
Die Italienerin verschwieg den Behörden Lohn und Bankkonten. Sie wurde mit 15 Monaten bedingt bestraft.
Mit dem Urteil bestätigte das Obergericht den Entscheid des Bezirksgerichts Meilen. Die Frau hatte zwischen Mai 1999 und März 2007 von ihrer Wohngemeinde Sozialhilfe in Höhe von knapp 150'000 Franken bezogen. Den Behörden verschwieg sie aber, dass sie seit 2002 als Putzfrau insgesamt fast 223'000 Franken verdient hatte. Ausserdem bezog sie eine italienische Altersrente- und später zusätzlich eine Witwenrente. Auch die Erhöhung der eidgenössischen Altersrente sowie zwei Bankkonten legte sie den Behörden gegenüber nicht offen.