Am Ziel vorbei
Bei der Frage einer Verwahrung müssen auch Erkenntnisse aus früheren Urteilen mit einbezogen werden können.
Es braucht viel, bis ein Gericht die Politik öffentlich kritisiert. Das Zürcher Obergericht hat es am Dienstag getan. Es sprach von einem «missglückten» Gesetzesartikel und äusserte sich «frustriert» über Politiker, die Gesetze erlassen, die die Gerichte «vor kaum lösbare Probleme» stellen.
So darf ein Psychiater, der den Gesundheitszustand eines Beschuldigten analysiert, zwar die Akten aus einem bereits gelöschten Urteil zurate ziehen. Wenn er das nicht tut, begeht er nach Ansicht des Bundesgerichts sogar einen Kunstfehler. Dieses Wissen, das er aus dem gelöschten Urteil bezog, darf er aber nicht verwenden, wenn er eine Prognose abgeben muss über die mögliche Rückfallgefahr des Beschuldigten. Dies sei, so das Bundesgericht, der «gesetzgeberische Wille».