Ausbrecher von Dietikon bleibt für Flucht straffrei
Ein Gefängnisausbruch hat keine strafrechtlichen Folgen – wenn dabei kein Schaden entstanden ist.

Dank der Hilfe einer Aufseherin konnte Hassan Kiko in der Nacht auf Dienstag ohne grossen Aufwand aus dem Gefängnis Limmattal fliehen. Er zog damit weder Menschen noch Sachen in Mitleidenschaft. Deshalb hat sich der 27-jährige Syrer mit seinem Ausbruch nicht strafbar gemacht – so unglaublich dies in vielen Ohren klingen mag.