Blaufahren auf dem Velo kann ins Geld gehen
Betrunken mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Selbst ein Führerausweisentzug fürs Auto ist nicht ausgeschlossen.

Die heissen Sommertage und die lauen Nächte machen Durst – und nicht selten wird dieser mit einem kühlen Bier oder einem Drink gelöscht. Tritt man dann nach ein paar Schluck Alkohol den Heimweg nicht zu Fuss, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Taxi an, wird es kritisch. Denn Fahren im angetrunkenen Zustand ist nicht nur im Auto strafbar: Auch für Velofahrer gilt die Obergrenze von 0,5 Promille.