BVK: Urteile gegen Gloor und Lehmann sind rechtskräftig
Das Bundesgericht hat die Beschwerden von Daniel Gloor und Adrian Lehmann, den Hauptbeschuldigten im BVK-Prozess, abgewiesen.
Das Bundesgericht hat kein Mitleid mit dem ehemaligen Anlagechef der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK): Daniel Gloor muss seine sechsjährige Gefängnisstrafe absitzen. Gloor hatte gegen das Urteil des Obergerichts vom 22. August 2014 Berufung eingelegt und unter anderem das Strafmass angefochten. Das Obergericht habe ihm – anders als zuvor das Bezirksgericht – wegen der medialen Berichterstattung eine spürbare Strafminderung zugemessen. Dennoch habe ihn das Obergericht schliesslich zu sechs Jahren verurteilt und damit die vom Bezirksgericht gefällte Strafe nur unwesentlich, um drei Monate, reduziert.