Darf man besoffen auf einem Restaurantparkplatz herumfahren?
Ein Autofahrer, der auf einem Restaurantparkplatz betrunken sein Auto umparkierte, ist vom Obergericht freigesprochen worden. Aber Achtung: Das Urteil könnte zu falschen Schlüssen verleiten.

Ein 48-Jähriger, der nach einem feuchtfröhlichen Abend in einem Restaurant im Bezirk Pfäffikon mit mindestens 2,13 Promille intus um 1.40 Uhr in den Porsche Boxter einstieg, hatte gleich mehrfaches Glück. Eine zufällig anwesende Polizeistreife stoppte ihn, «unvorsichtigerweise», wie das Zürcher Obergericht festhielt, bereits im Bereich der Ein-/Ausfahrt des Restaurantparkplatzes, statt ihn ein paar Meter auf die öffentliche Strasse fahren zu lassen. Und für die zuständige Staatsanwältin war der Fall so klar, dass sie auf Beweiserhebungen verzichtete, weder die Polizisten noch den Wirt als Zeugen befragte.