Der Falschparkierer im Recht
Blockiert ein fremder Wagen Ihren Parkplatz, haben Sie ein Problem. Sie können das Auto zwar abschleppen lassen – für die Rechnung haften Sie jedoch selber.

Er blockierte einen fremden Parkplatz – und kam straffrei davon. Sie blockierte den fremden Wagen, der auf ihrem Parkplatz stand – und wurde vom Bezirksgericht wegen Nötigung verurteilt. Die 31-Jährige fand vor einem Jahr ihren Parkplatz in Schwamendingen abends besetzt, nach drei Stunden bestellte die den Abschleppdienst und hinderte den Parksünder am Wegfahren, indem sie ihren Wagen während ungefähr 23 Minuten vor seinen stellte.