Der vergessliche Anwalt und seine Mappe
Der Inhalt einer Aktentasche mit heiklen Daten wird vernichtet. Weil der VBZ-Chauffeur, der sie findet, sie nicht herausgeben darf. Wie eine Fundsache zur Chefsache wurde.

Jürg Oskar Luginbühl ist müde nach zwei anstrengenden Kongresstagen in Luzern. An diesem Freitag im Juni besteigt er um 19.35 Uhr den 70er-Bus im Morgental in Zürich-Wollishofen. Zehn Minuten später ist der Anwalt am Ziel, an der Endstation Mittelleimbach. Er steigt aus, geht 100 Meter und merkt plötzlich, dass er seine Mappe im Bus hat liegen lassen. Diese braucht er, der Kongress geht am Samstag weiter. Ausserdem hat es in der Tagungsmappe unter anderem eine Liste der Teilnehmer samt ihren privaten Wohnadressen. Es sind amtierende Bundesrichter darunter.
Die Leitstelle bleibt stumm
Luginbühl eilt zurück zum Bus, der noch dasteht. Der Chauffeur hat bereits aufgeräumt, die Mappe liegt nicht mehr auf dem Sitz. Als der Anwalt ihre Herausgabe verlangt, verweigert ihm der Buspilot die Mappe. Er müsse die Tasche im Fundbüro abholen. Es kommt zum Wortgefecht, der Chauffeur kontaktiert die VBZ-Leitstelle. Über Funk wird ihm verboten, die Aktentasche auszuhändigen, obwohl der Chauffeur den Inhalt beschreibt: Papier.
Es kommt zu weiteren Diskussionen; nach einem Hin und Her heisst es, ein Serviceleiter komme in spätestens zehn Minuten vorbei. Doch der Bus muss wieder los. Luginbühl bleibt nichts anderes übrig, als zurück zum Morgental mitzufahren. Dort ist kein Serviceleiter zu sehen. Auch nicht, als der Bus wieder in Mittelleimbach steht. Der dienstfertige Chauffeur kontaktiert abermals die Leitstelle, doch nun kommt kein Echo mehr.
Alles gemäss Dienstvorschrift
Luginbühl verlässt den Bus und schreibt sofort eine E-Mail. An Stadtrat Andres Türler (FDP), den obersten VBZ-Chef. «Meine Verärgerung über solches nicht einmal im Ansatz verhältnismässiges Verhalten brauche ich nicht zu erklären», schreibt Luginbühl. Er hätte die Unterlagen am Folgetag gebraucht. In seiner Wut vergleicht der Arbeitsrechtler die VBZ mit Diktaturen. Auch verlangt er die Vernichtung des Mappeninhalts, den er «in der heutigen Zeit als sicherheitsrelevant» einstuft. Die Handhabung von Fundsachen beurteilt Luginbühl als «absolut unzumutbar».
Es vergeht keine Woche, bis Türler dem Anwalt in einem dreiseitigen Brief antwortet. Der Vorsteher der Industriellen Betriebe versteht Luginbühls Unmut, dass er die Mappe nicht gleich mitnehmen konnte. Aber er beruhigt den Juristenkollegen. Der Handhabung liege ein Stadtratsbeschluss vom 10. Februar 2016 zugrunde. Der Chauffeur habe richtig reagiert. «Dem Fahrpersonal ist es ausdrücklich untersagt, Fundgegenstände direkt aus dem Fahrzeug auszuhändigen», schreibt Türler. Es sei denn, es werde durch die Leitstelle ermächtigt. Dass dies hier nicht geschehen sei, sei unglücklich. Ein Serviceleiter hatte sich tatsächlich auf den Weg gemacht von seinem vorherigen Einsatzort im Triemli. Dass der zweite Funkspruch des Chauffeurs nicht beantwortet wurde, sei einem Brand geschuldet, der eine Sperrung der Seefeldstrasse zur Folge hatte. Die Leitstelle war zu diesem Zeitpunkt mit dem Störungsmanagement befasst. «Alle anderen Geschäfte treten dann in den Hintergrund», so Türler weiter.
Türlers Versöhnungsgeste
Die VBZ-Leitstelle suche aber immer eine für den Kunden vorteilhafte Lösung, versichert Türler und führt «zahlreiche positive Rückmeldungen» als Bestätigung für das Funktionieren des Systems an. Als Wiedergutmachung sind dem Brief zwei 1.-Klasse-Tageskarten der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft beigelegt. «Ich hoffe, dass wir Sie damit gegenüber den VBZ versöhnlich stimmen können», schreibt Türler (ohne allerdings den Schiffszuschlag von 5 Franken zu erwähnen).
Luginbühl findet die Reaktion Türlers und damit der VBZ vorbildlich und ist zufrieden. Allerdings fragt er sich, ob das System auch für «weniger auf Durchsetzung geeichte Personen» wie ihn taugt. Das Fundbüro übrigens hat gemäss seinen Anweisungen gearbeitet: Der Mappeninhalt wurde vernichtet.
Erstellt: 16.07.2017, 23:42 Uhr
VBZ-Fundbüro
Suchservice kostet 50 Franken
Busfahrgast Jürg Oskar Luginbühl ist nicht der einzige vergessliche Mensch. Letztes Jahr wurden 36'450 Gegenstände und 151'359 Franken Bargeld im Fundbüro abgegeben. Etwas mehr als die Hälfte der Objekte wurden abgeholt. Nicht alle stammen aus Bussen und Trams; die Fundbüros der VBZ und Stadtpolizei wurden bereits in den 80er-Jahren fusioniert.
Relativ neu ist, dass für einen Expressservice (werktags, 8 bis 18.30 Uhr) bezahlt werden muss, eine gebührenpflichtige Telefonnummer (78 Rp./Min) ist in Planung. Für den Suchauftrag bezahlt man im Erfolgsfall 50 Franken plus Vermittlungsgebühr von 5 bis 50 Franken (bei Objekten und Bargeld über 2000 Franken fallen 5 Prozent des Werts an). Einen «Nuggi» etwa kann man nicht suchen lassen, aber Schlüssel, Medikamente, Laptops, Sitzungsunterlagen, Handys oder Gegenstände von Reisenden, wie es in der Gebührenordnung heisst. Die Expresssuche wurde letztes Jahr 374-mal erfolgreich genutzt, was Zusatzeinnahmen von knapp 19'000 Franken brachte. Vor März 2016 war der Suchdienst gratis und wurde 2800-mal im Jahr aktiviert. Insgesamt nahm das Fundbüro 2016 175'000 Franken ein, und es wurden 37'000 Franken Finderlohn ausbezahlt. (pu)
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Jürg Oskar Luginbühl
Der Arbeitsrechtler ist VBZ-Kunde
Andres Türler
Der FDP-Stadtrat und VBZ-Chef ist Jurist
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