Ein Hafenkran für Meilen
Die Gemeinde Meilen am rechten Zürichseeufer will sich ein Stück Seeanstoss sichern. Es tauscht Bauland dafür ein und erhält einen alten Hafenkran dazu.

In der Stadt Zürich gäbe das Tauschgeschäft, wie es der Meilemer Gemeinderat seinen Bürgern vorschlägt, wohl zu reden. Im Gegensatz zum Hafenkran an der Limmat, der das städtische Parlament noch weit über sein Ableben hinaus beschäftigt hat, ist der Meilemer Kran kein temporäres Kunstwerk, sondern ein veritables Stück Industriegeschichte. Seit Jahrzehnten steht er zwischen dem Seeufer und der Seestrasse.
Zu reden gibt der Kran deshalb allenfalls an der kommenden Gemeindeversammlung vom 6. Juni. Konkret möchte der Gemeinderat ein 3480 Quadratmeter grosses Grundstück mit Seeanstoss vom Kies- und Baggerunternehmen Kibag im Zentrum übernehmen, wie die «Zürichsee-Zeitung» schreibt. Der Bagger ginge damit in das Gemeindeeigentum über.
Keine Verwendung mehr für das Land
Abgesehen vom Hafenkran, Baujahr 1928, befinden sich auf dem Areal auch zwei Liegenschaften mit Wohnungen. Auch diese sollen in den Besitz der Gemeinde übergehen. Im Gegenzug soll die Kibag zwei unbebaute Grundstücke in Obermeilen von der Gemeinde erhalten. Auf dem Land im «Lütisämet» möchte die Personalvorsorge der Kibag Mietwohnungen bauen.
Für das Areal am See hat das Unternehmen keine Verwendung mehr. Es wurde von der Kibag schon länger nicht mehr betrieblich genutzt. Die Parzelle, auf welcher der Kran steht, war bis 2015 an die Schneider Umweltservice AG aus Meilen vermietet worden. Seither liegt das Areal brach – abgesehen von den Wohnungen, die vermietet sind.
Kran soll erhalten bleiben
Auf die bisherigen Mieter auf dem Kibag-Areal hätte der Eigentumswechsel keine Auswirkungen, sagt der Meilemer Gemeindeschreiber Didier Mayenzet der «Zürichsee- Zeitung». Konkrete Ideen für das Areal hat die Behörde keine, man wolle das Grundstück ganz einfach für künftige Generationen sichern. «Der Kran soll als Industriedenkmal erhalten bleiben.»
Trotz seiner Vergangenheit liegt das Grundstück nicht in der Industrie-, sondern in der Wohnzone. Andere Nutzungen als zu Wohnzwecken sind nicht möglich. Und für neue Überbauungen braucht es einen Gestaltungsplan. (lop)
Erstellt: 22.04.2016, 10:04 Uhr
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