Ein Küsnachter bodigt die Schaltergebühr der UBS
Die UBS erhebt neue Gebühren, wenn man Bargeld direkt in der Bank abheben will. Ein Kunde von der Zürcher Goldküste setzte sich dagegen mit Erfolg zur Wehr.

Seit dem 1. Juli erhebt die UBS eine neue Gebühr von zwei Franken, wenn Kunden Bargeld am Schalter beziehen wollen. Eine Gebühr, die beim Küsnachter Udo Adrian Essers für Unmut sorgte. Der Anwalt, der über Bankvollmachten für Mandanten verfügt, reichte Widerspruch ein – und war damit erfolgreich. Essers kann nun weiterhin Bargeld am Schalter aller UBS-Filialen beziehen, ohne dafür zwei Franken zahlen zu müssen, wie er in einer Mail an die Redaktion schreibt.