Ein Taxifahrer als Gefahr
Ein Zürcher Taxichauffeur hat während der Arbeit gekifft und Alkohol getrunken. Und fuhr weiterhin in der Stadt herum. Nun wurde er verurteilt.
Der heute 46-jähriger Taxilenker geriet vor zwei Jahren während der Arbeit aufgrund der verdächtigen Fahrweise in eine Polizeikontrolle. Das Ergebnis der Blutprobe war erschreckend. So hatte der Lenker am helllichten Tag nicht nur 1,15 Promille Alkohol im Blut, sondern wies auch eine beachtliche Menge Marihuana im Blut auf.
Wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie Missachtung diverser Taxivorschriften kassierte der Mann im Frühling 2009 am Bezirksgericht Zürich eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken sowie 500 Franken Busse. Zudem wurde ihm Herbst 2009 der Führerausweis für unbestimmte Zeit entzogen.
Sprachkenntnisse als Hindernis
Der Tessiner, der ursprünglich aus Nigeria stammt, versuchte sogleich, das Billett wiederzuerhalten. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin fiel für ihn allerdings vernichtend aus. So sei der Mann schlicht für das Autofahren nicht geeignet, befanden die Experten.
Dennoch fuhr der Angeklagte am vergangenen 13. März trotz Fahrverbots mit seinem Personenwagen durch den Milchbucktunnel. Am Freitag erklärte der Angeklagte vor Gericht, dass er gar nicht mitbekommen habe, dass er nicht mehr fahren dürfe. Vor Gericht konnte er sich wegen unzulänglicher Deutschkenntnisse lediglich mit Englischkenntnissen via Dolmetscher äussern.
Unbedingte Busse von 1200 Franken
Die Staatsanwaltschaft verlangte 360 Stunden gemeinnützige Arbeit unbedingt. Allerdings vergebens, da der Angeklagte erklärte, dass er infolge von Rückenschmerzen für körperliche Arbeit nicht geeignet sei. Deshalb legte das Zürcher Bezirksgericht für den Familienvater eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Franken, also insgesamt 1200 Franken fest.
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