Femen-Gründerin muss Schweiz verlassen
Wegen ihres Nacktprotests musste Anna Hutsol aus ihrer ukrainischen Heimat fliehen. In der Schweiz hoffte die Femen-Aktivistin auf Asyl – vergeblich.

Femen-Aktivistin Anna Hutsol muss die Schweiz verlassen. Das Bundesamt für Migration hat den Asylantrag der Ukrainerin abgelehnt. Die Gründerin der Frauenrechtsbewegung hat laut den Behörden bereits ein Schengen-Visum von Frankreich. Dort sei sie in Sicherheit.
Léa Wertheimer, Sprecherin des Bundesamts für Migration (BFM), bestätigte einen Artikel der «Südostschweiz». Die Gründerin der ukrainischen Frauenrechtsorganisation, deren Aktivistinnen mit nackten Brüsten für Demokratie in ihrem Heimatland kämpften und weltweit für Aufsehen sorgten, war letztes Jahr aus ihrem Heimatland geflüchtet.
Gemäss einem Interview im «Tages-Anzeiger» stellte die 29-Jährige im vergangenen Herbst einen Asylantrag, weil ihre Schwester in der Schweiz lebt. Sie wartete in einem Asylzentrum im Kanton St. Gallen auf die Bearbeitung des Gesuchs. Nachdem dieses definitiv abgelehnt wurde, müsse Hutsol die Schweiz verlassen, sagte Wertheimer.
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