Firmen dürfen Bussen weiter von den Steuern abziehen
Wenn sich ein Unternehmer nicht an das Gesetz hält und gebüsst wird, darf er das als Aufwand an den Steuern abbuchen. Eine Einzelinitiative wollte das verhindern. Sie wurde im Kantonsrat klar abgelehnt.

Beispiel: Ein Bauunternehmer beschäftigt illegal anwesende Arbeiter und bezahlt anderen nicht mal den Mindestlohn. Er wird mit ein paar Tausend Franken gebüsst. Diesen Betrag kann er nun ganz legal bei der nächsten Steuererklärung als Aufwand geltend machen. Noch viel drastischer ist der Fall BMW: Die Schweizer Wettbewerbskommission verdonnerte den Autohersteller vor einem Jahr wegen Behinderung von Parallelimporten zu einer Rekordbusse von 156 Millionen Franken.