Grünes Licht für PJZ-Bau
Das Zürcher Polizei- und Justizzentrum (PJZ) kann auf dem Güterbahnhofareal in Zürich gebaut werden. Das Bundesgericht lehnt eine letzte Beschwerde ab.
Nach dem Entscheid des Bundesgericht ist die Baubewilligung für das 570-Millionen-Franken-Projekt rechtskräftig, wie der Kanton Zürich am Freitag mitteilte. Die Beschwerde richtete sich gegen den Helikopterlandeplatz und gegen eine angebliche Beeinträchtigung schützenswerter Biotope auf dem Güterbahnhofareal. Das Bundesgericht hat nun diese Beschwerde abgewiesen.
Die Baudirektion, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern haben diesen letztinstanzlichen Entscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen, wie es in der gemeinsamen Mitteilung weiter heisst.
Da das Bundesgericht noch im Jahr 2012 entschieden hat, erübrigt sich zudem die mit Mehrkosten verbundene Verlängerung des Kaufvertrags mit der SBB für das Güterbahnhofareal.
Voraussichtlich im Frühling 2013 soll mit dem Abbruch des Güterbahnhofs begonnen werden. Die befristeten Mietverträge werden deshalb ab sofort nicht mehr verlängert und die unbefristeten Verträge gekündigt. Weiter hat das Hochbauamt das Submissionsverfahren zur Auswahl des künftigen Generalunternehmers lanciert.
Erste Abstimmung im Jahr 2003
Die Entstehung des PJZ ist eine fast unendliche Geschichte. Die erste Volksabstimmung fand 2003 statt, als das Zürcher Stimmvolk die Zusammenlegung von Polizei und Justiz beim Güterbahnhof mit 55,7 Prozent guthiess. Mit dem vom Architekten Theo Hotz gestalteten Grosskomplex sollten 32 Standorte in der Stadt Zürich aufgehoben werden können.
Mit dem Gesetz verbunden war ein Rahmenkredit von 490 Millionen Franken. Im Verlauf der Detailplanung verteuerte sich das Projekt aber massiv auf bis zu 700 Millionen Franken. Auf Druck des Kantonsrates wurde das Projekt danach wieder abgespeckt, so wurde etwa das Hallenbad für die Polizeiaspiranten gestrichen.
Im September 2010 lehnte der Kantonsrat den Objektkredit in der Höhe von knapp 570 Millionen trotz Abspeckaktion aber knapp ab. Der Regierungsrat sah sich deshalb gezwungen, die Aufhebung des Gesetzes zu beantragen. Das Volk lehnte die Abschaffung im September 2011 ab und sprach sich damit erneut für das PJZ aus. Der Kantonsrat genehmigte darauf den Kredit im März 2012.
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