Jeder zweiten Prostituierten wird Bescheinigung verwehrt
Seit zwei Monaten brauchen Prostituierte eine Bescheinigung der Stadtpolizei, wenn sie auf dem Strassenstrich arbeiten wollen. An dieser Hürde ist bisher jede Zweite gescheitert.

Seit dem 6. Juni existiert ein neues Prozedere für Prostituierte, die auf dem Strassenstrich anschaffen wollen. Bevor sie um eine Arbeitsbewilligung ersuchen können, benötigen sie eine Bescheinigung der Zürcher Stadtpolizei. In den vergangenen zwei Monaten ist rund jede zweite Frau an diesem Prozedere gescheitert, wie die NZZheute Donnerstag berichtet. 80 Frauen hätten sich bei der Polizei gemeldet, 60 von ihnen verfügten über die nötigen Dokumente wie Krankenkassennachweis und Meldeformular.
Diese 60 Frauen, mehrheitlich Ungarinnen, Bulgarinnen und Rumäninnen, wurden zu einem Gespräch aufgeboten, an dem sie gegenüber der Fachgruppe Milieu-Sexualdelikte darlegen mussten, dass sie selbstständig und selbstbestimmt als Prostituierte tätig sind. Von den ursprünglich 80 Frauen, die um eine Bewilligung ersuchten, haben 38 eine erhalten.
Doro Winkler von der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) befürchtet, dass die abgewiesenen Frauen nicht aus der Schweiz abreisen, sondern ohne Bewilligung im Verborgenen und unter prekären Bedingungen arbeiten.
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