Jetzt soll eine PUK Licht in den BVK-Skandal bringen
Zwei Kommissionen des Kantonsrates verlangen eine Parlamentarische Untersuchungskommission, welche die Vorfälle rund um die BVK untersuchen soll.

Der Zürcher Kantonsrat soll die Bestechungsvorwürfe gegen den früheren Anlagechef D. G. der kantonalen Personalvorsorge BVK durch eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) klären lassen. Das beantragen sowohl die Geschäftsprüfungs- als auch die Finanzkommission.
Die Einsetzung einer PUK sei gestern Donnerstag von den beiden Kommissionen in gleichzeitig stattfindenden Sitzungen einstimmig beschlossen worden, heisst es in einer Mitteilung von heute Freitag. Über die Einsetzung der PUK entscheidet der Zürcher Kantonsrat am kommenden Montag.
Mit einer PUK soll sichergestellt werden, dass die politische Aufarbeitung vollständig und unabhängig erfolgen kann, wie die beiden Kommissionen mitteilen. Geklärt werden soll insbesondere, welche Umstände zu den mutmasslichen Verfehlungen geführt oder diese begünstigt haben. Weiter sollen Massnahmen aufgezeigt werden, die solche Vorfälle künftig verhindern oder zumindest erschweren sollen.
D. G. soll Bargeld in sechsstelliger Höhe angenommen haben
Dem ehemaligen Anlagechef BVK wird vorgeworfen, er habe sich zwischen 1997 und 2010 wiederholt bestechen lassen. So soll er unter anderem vom Chef und Gründer der Beteiligungsgesellschaft BT&T mehrfach Bargeld in insgesamt sechsstelliger Höhe angenommen haben.
Die Staatsanwaltschaft führt derzeit gegen den fristlos entlassenen Anlagechef eine Strafuntersuchung. Zudem hat Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP) zwei Administrativuntersuchungen angeordnet. Damit beauftragt wurden der emeritierte Zürcher Rechtswissenschafter Georg Müller und die Revisionsgesellschaft BDO AG.
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