Kanton zahlt für Tiere, die nach obligatorischer Impfung sterben
Stirbt im Kanton Zürich ein Tier als Folge der obligatorischen Impfung gegen eine Tierseuche, so wird der Halter entschädigt. Diese und andere Neuerungen enthält das revidierte kantonale Tierseuchengesetz.

Im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit hatten manche Bauern moniert, ihre Tiere seien nach der Impfung krank geworden oder gestorben. Sie wehrten sich deshalb gegen die vom Bund angeordnete Impfung.
Der Kanton Zürich kommt nun den Tierhaltern entgegen. Wie er heute Donnerstag mitteilt, gibt ihm die Gesetzesrevision die Möglichkeit, Entschädigungen nicht nur für Tiere zu zahlen, die an der Krankheit selbst verendet sind, sondern auch für solche, für welche die Impfung tödliche Folgen hatte. Weiterhin nicht entschädigt werden Leistungseinbussen. Der direkte Zusammenhang mit einer Impfung sei «nicht mit vernünftigem Aufwand» nachzuweisen, heisst es in der Mitteilung.
Tierseuchenfonds wird abgeschafft
Geregelt wird auch die Entschädigung bei Seuchen, die vor allem Wildtiere betreffen. Das Gesetz macht die finanziellen Beiträge der öffentlichen Hand davon abhängig, wie gross das Interesse der Tierhalter an den Bekämpfungsprogrammen ist. Überwiegen öffentliche Interessen – wenn etwa Ansteckungsgefahr für Menschen droht – zahlt der Staat das meiste. Stehen wirtschaftliche Interessen der Tierhalter im Vordergrund, so haben sie den Löwenanteil selbst zu tragen.
Abgeschafft werden soll schliesslich der Tierseuchenfonds. Dessen Handhabung sei zu aufwendig, schreibt die Regierung. Vorgesehen sei stattdessen ein «transparentes und administratives System mit Tierhalterbeiträgen».
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