Markanter Rückgang von Raserunfällen
Im Kanton Zürich hat sich die Zahl der von Rasern verursachten Unfälle halbiert. Die Staatsanwaltschaft kennt den Hauptgrund dafür.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr 33 Strafverfahren gegen Raser eingeleitet. Das entspricht einem Rückgang von 40 Prozent gegenüber 2013. Das sagt der zuständige Staatsanwalt, Jürg Boll, gegenüber dem Lokalradio «Energy Zürich». 2013 haben die Behörden noch 56 Strafverfahren gegen Raser eingeleitet.
Sogar halbiert hat sich 2014 die Zahl der Raserunfälle. Für Boll hat dies hauptsächlich mit einem neuen Gesetz zu tun: «Die Strafbestimmungen haben ganz klar eine präventive Wirkung. Einerseits wegen der härteren Strafen, andererseits wegen des Führerausweis-Entzugs für mindestens zwei Jahre.»
Zu schnell unterwegs – Auto weg
Das neue Rasergesetz ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Wiederholungstäter müssen ihren Ausweis grundsätzlich für immer abgeben. Weiter drohen den Automobilisten, die zu schnell unterwegs sind, bis zu vier Jahre Gefängnis. Zudem haben die Behörden auch die Möglichkeit, bei groben Verletzungen der Verkehrsregeln das Auto eines Rasers einzuziehen.
Als Raser gilt, wer sich eine bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitung leistet – innerorts beispielsweise eine Überschreitung von 50 Kilometern pro Stunde und mehr. Ebenfalls als Raserdelikt wird die Teilnahme an einem Raserrennen gewertet.
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