Mutige Richter
Das Zürcher Obergericht hat sich deutlich zum Einsatz von Sozialdetektiven geäussert.
Gäbe es eine Hitparade der Betrugsvarianten, geordnet nach dem Kriterium des öffentlichen Ärgerpotenzials, wäre der Sozialhilfebetrug wohl auf Platz eins. Eigentlich arbeitsfähige Frauen und Männer, die auf der faulen Haut liegen und ihren Lebensunterhalt bestreiten, indem sie sich auf unlautere Art Sozialleistungen erschleichen – man ist sich einig: Das geht nicht.
Entsprechend rasch war die Politik zur Stelle. Politiker haben ein feines Gespür für Stimmungen, was man ihnen nicht zum Vorwurf machen darf. Sie müssen gewählt werden, und das werden sie nur, wenn sie auf ihre Wähler hören. Also fand die Politik, es brauche Zusatz-Efforts, um Sozialhilfebetrügern auf die Schliche zu kommen. Man schickte Sozialdetektive los.
Das Zürcher Obergericht hat nun aber in aller Deutlichkeit erklärt: Es gebe keine rechtliche Grundlage für solche Detektive, weshalb zwei Angeklagte freigesprochen wurden.
«Es braucht Mut, ein guter Richter zu sein», sagte Peter Noll, der grosse Zürcher Strafrechtler. Er hat recht: Es braucht Mut, sich zum Rechtsstaat zu bekennen, wenn man sich dafür gegen die öffentliche Meinung stellen muss. Umso dankbarer sollten wir für dieses Bekenntnis sein. Denn der Rechtsstaat ist nichts weniger als das Fundament des Zusammenlebens.
Sozialdetektive mögen nützlich sein für das Gerechtigkeitsgefühl: Sie vermitteln das Gefühl, dass der Staat vehement reagiert, wenn jemand unfair agiert. Der Rechtsstaat dagegen sorgt real für Gerechtigkeit: Er gibt uns allen die Gewissheit, dass niemand für etwas belangt werden kann, wenn es dafür kein Gesetz gibt.
Erstellt: 17.03.2018, 00:06 Uhr
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