Oberlandautobahn: Beschwerden vom Tisch
Die Oberlandautobahn kommt einen Schritt weiter: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die letzten Beschwerden grösstenteils abgewiesen.

Die Zürcher Oberlandautobahn könnte in der ursprünglich geplanten Form gebaut werden. Gegen das Projekt waren beim Verwaltungsgericht sechs Beschwerden erhoben worden, von denen eine während des Verfahrens zurückgezogen wurde. Die verbliebenen fünf Beschwerden hat das Gericht in seinem am Donnerstag eröffneten Entscheid grösstenteils abgewiesen. Gutgeheissen wurde nur der Antrag einer Beschwerdeführerin, die für ihr unmittelbar neben dem Bauareal gelegenes Grundstück strengere Massnahmen gegen Staub und andere Luftbelastungen während der Bauarbeiten verlangt hatte.
Ferner bestanden seit Beginn der Projektierung, der Bau der Autobahn beeinträchtige die Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil. Sie gaben Anlass zu mehreren Projektänderungen. Beanstandet wurden unter anderem Auswirkungen auf die Landschaft, auf den Wasserhaushalt der Moore sowie auf Pflanzen und Tiere. Die heikelste Kontroverse betraf die Frage, ob die Grenze der geschützten Moorlandschaft im Raum Hellberg richtig gezogen sei.
Die Mehrheit des Gerichts dennoch die bestehende Grenzziehung als gültig, weil dem Bundesrat bei seinem Entscheid ein weites Ermessen zustand. Eine Minderheit ist dagegen der Meinung, der Perimeter der Moorlandschaft im Raum Hellberg sei nicht gesetzeskonform, weil das dortige Flachmoor mit dem angrenzenden Gebiet ebenfalls zur Moorlandschaft gehöre.
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