Obszöne Geste wird Prügelopfer zum Verhängnis
Nachdem ein Banker zwei Kosovo-Albanern den Stinkefinger gezeigt hatte, schlugen sie ihn bewusstlos. Nun wird dem Opfer das Taggeld der Unfallversicherung halbiert. Er habe provoziert, sagen die Bundesrichter.
Der 36-jährige Banker und seine damals hochschwangere Frau hatten 2010 das Züri-Fäscht besucht und wollten nachts das Parkhaus Urania verlassen. Zwei Kosovo-Albaner provozierten das langsam an ihnen vorbeifahrende Ehepaar mit Gesten und beschimpften sie. Der Autofahrer liess die Scheibe herunter und zeigte den jungen Männern den Mittelfinger. Darauf rannten die beiden dem Auto nach, rissen die Fahrertür auf und verprügelten den Lenker brutal bis zur Bewusstlosigkeit.
Einer von ihnen, ein 22-jähriger Gleisbauer, ist im August 2011 vom Bezirksgericht Zürich zu einer Strafe von 22 Monaten verurteilt worden, wovon 10 Monate unbedingt. Das Obergericht senkte die Strafe danach aber auf 18 Monate, 8 Monate davon muss er absitzen. Das Gericht begründete die Strafreduktion mit einer leichtgradigen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit wegen des Alkoholkonsums. Es sprach dem Ehepaar neben Schadenersatz ein Schmerzensgeld in der Höhe von 6000 Franken zu. Das Verfahren gegen den 21-jährigen Komplizen ist noch hängig; er wird im Kanton Aargau abgeurteilt.