Parlament verschärft Sozialhilfegesetz
Bei Verdacht auf Missbrauch wird der Datenschutz gelockert. Zudem erhöht der Kantonsrat den Druck auf vorläufig aufgenommene Ausländer, sich zu integrieren.
Regierungspräsident und Sicherheitsvorstand Hans Hollenstein (CVP) fasste gestern im Kantonsrat die Reaktionen auf die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes folgendermassen zusammen: «Den einen geht es zu weit, den andern zu wenig weit.» So sind die Ämter zum Informationsaustausch verpflichtet, wenn Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch besteht, was den Roten und Grünen zu weit geht. Doch unterstehen die vorläufig Aufgenommenen nicht mehr dem Asylgesetz, sondern beziehen Sozialhilfegelder, was der SVP, der GLP und der EDU zu weit geht.