S-Bahn darf an der Goldküste lärmen
Der Widerstand gegen den Ausbau der Bahn am rechten Zürichseeufer ist gebrochen. Laut Bundesgericht sind die Lärmsorgen von Anwohnern zweitrangig.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Anwohnern gegen ein geplantes Wendegleis beim Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen abgewiesen. Das schriftliche, begründete Urteil liegt noch nicht vor, das Gericht hat heute Dienstag erst das Dispositiv publiziert. Daraus geht aber hervor, dass es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, welches die Anwohner abblitzen liess.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2015 festgehalten, dass das Projekt der SBB rechtmässig festgesetzt worden sei. Und es war zum Schluss gelangt, dass «die öffentlichen Interessen an der Betriebssicherheit die Interessen am Immissionsschutz in diesem Fall klar überwiegen». Vergeblich machten die Anwohner geltend, dass das Wendegleis derart nahe an ihre Häuser zu liegen komme, dass ihre Wohn- und Lebensqualität erheblich beeinträchtigt werde.
Entlastung für die überfüllte S7
Mit dem Wendegleis soll am rechten Zürichseeufer das Bahnangebot ausgebaut werden. Vorgesehen ist eine neue S-Bahn-Linie: Die S20 soll insbesondere zwischen Stäfa und Hauptbahnhof Zürich die stark frequentierte S7 entlasten. Damit die S20 aber verkehren kann, darf ihr die S16 im Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen nicht im Weg stehen. Diese soll auf dem neuen Wendegleis abgestellt werden statt wie bisher am Bahnhof.
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