Schifffahrtsgesellschaft hält an Essverbot fest
Weil auf Limmatschiffen nicht einmal Apfelschnitze erlaubt sind, kam es zu einem Streit. Obwohl das Verbot keine gesetzliche Grundlage hat, will die Schifffahrtsgesellschaft daran festhalten.

Nach der Auseinandersetzung um einen Vater, der auf einem Limmatschiff seinem Sohn einen Apfelschnitz gab, gehen die Meinungen der Zürcher Politiker zum Essverbot auseinander. Denn die Vorschrift der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) entbehrt einer gesetzlichen Grundlage. ZSG-Sprecherin Conny Hürlimann begründet das Verbot zwar mit Reklamationen von Kunden, die sich über verschmutzte Sitzpolster in den Limmatschiffen beschwert hätten. Juristisch liesse es sich allerdings nicht durchsetzen (Tagesanzeiger.ch berichtete).