Zürcher Prämienverbilligung: Schluss mit «tricksen»
Im Kanton Zürich kann bei den Krankenkassenprämien künftig nur noch von Abzügen profitieren, wer wirklich wenig Geld hat.

Studierende, deren Eltern genug verdienen, erhalten künftig keine Verbilligung mehr für die Krankenkassenprämien. Dasselbe gilt für Personen, die nur deshalb ein tiefes steuerbares Einkommen ausweisen, weil sie ihr Geld in eine Hausrenovation gesteckt haben oder freiwillige Beiträge in die Pensionskasse und die dritte Säule einbezahlt haben. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Gesetz per 1. April in Kraft gesetzt. Angewendet wird es erstmals im kommenden Jahr.