Sex kann man nicht nur auf der Strasse anbieten
Im Niederdorf wollen Prostituierte länger als vier Stunden auf der Strasse stehen dürfen – alles andere sei faktisch ein Berufsverbot. Stimmt nicht, sagt nun das Bundesgericht.

Der heutige Entscheid des Bundesgerichts zur Strassenprostitution in der Zürcher Altstadt hat eine lange Vorgeschichte. Seit 1991 war der Strassenstrich im Niederdorf während zehn Stunden erlaubt. Sexarbeiterinnen konnten dort, begrenzt durch Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai, zwischen 19 Uhr und 5 Uhr nach potenziellen Kunden Ausschau halten.