Ausbrecher Kiko wegen Vergewaltigung verurteilt
Hassan Kiko ist zu 4 Jahren wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen verurteilt worden. Die Liebe zwischen dem Syrer und seiner Verlobten Angela Magdici scheint aber unzerstörbar.
Der Ausbrecher-Häftling Hassan Kiko, der im Februar von der Aufseherin Angela Magdici aus dem Gefängnis Limmattal befreit wurde, ist heute Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht bei seiner Version der mutmasslichen Vergewaltigung geblieben: Der Sex mit dem knapp 16-jährigen Mädchen sei einvernehmlich gewesen.
Doch das Obergericht sah es anders: Es verurteilte ihn wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 4 Jahren Gefängnis und bestätigte damit das Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 7. Dezember 2015.

Der gelernte Coiffeur Hassan Kiko war angeklagt, weil er eine junge Frau am Tag vor ihrem 16. Geburtstag vergewaltigt haben soll. Gemäss Staatsanwaltschaft fand die Tat im Auto eines Kollegen statt, das auf dem Parkplatz vor einer Shisha-Bar abgestellt war.
«Einvernehmlicher Sex»
In der Befragung betonte der 28-jährige Syrer mehrmals, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Die Frau habe sogar mehr Lust gehabt als er. Zudem habe sie ihm gesagt, dass sie 19 Jahre alt gewesen sei. Verteidigt wurde der Beschuldigte von Valentin Landmann.
Zu Beginn des Prozesses war das Opfer noch einmal zur Vergewaltigung befragt worden. Um die junge Frau zu schützen, war die Öffentlichkeit davon ausgeschlossen. Auch die Journalisten mussten draussen warten und waren erst zur Befragung des Häftlings zugelassen.
Sie wollen heiraten
Die 32-jährige Angela Magdici, die den Syrer im Februar aus dem Gefängnis befreite, verfolgte den Prozess als einzige Zuschauerin mit. Die beiden sind offensichtlich immer noch ein Paar, er warf ihr von der Anklagebank eine Kusshand zu. Gemäss Landmann seien sie gar verlobt, wie «20 Minuten» berichtet. Er wolle mit ihr zusammen sein, auch wenn er verurteilt werde, sagte der Beschuldigte. «Sie steht sogar zu mir, wenn ich tot bin.»

Landmann verlangte einen Freispruch. Er macht hinter der Glaubwürdigkeit des Opfers ein grosses Fragezeichen. Die junge Frau habe nie Nein gesagt und nicht deutlich gemacht, dass sie keinen Sex wolle. «Sie hat sich kaum merklich und erkennbar zur Wehr gesetzt. »
Der Staatsanwalt wollte eine Bestrafung von 54 Monaten. Die Initiative sei nicht von der jungen Frau gekommen, wie Hassan Kiko am Prozess sagte. Es habe sich nicht um ein sexbessenes Mädchen gehandelt. Die knapp 16-Jährige sei in einer Art Schockstarre gewesen, sagte die Rechtsvertreterin der jungen Frau.
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