SVP will keine verurteilten Verbrecher einbürgern
Die SVP-Delegierten bekräftigen ihre ablehnende Haltung zum neuen Bürgerrechtsgesetz. Die Partei ist gegen einen rechtlichen Anspruch auf Einbürgerung.
Nach dem Willen der SVP sollen im Kanton Zürich keine verurteilten Verbrecher eingebürgert werden können. Auch ist die Partei gegen einen rechtlichen Anspruch auf Einbürgerung. Die Delegierten bekräftigten am Dienstagabend in Bonstetten das klare Ja zum eigenen Gegenvorschlag und das Nein zum neuen Bürgerrechtsgesetz.
Die Auseinandersetzung mit der kantonalen Abstimmung vom 11. März hatte nur noch informativen Charakter, wie Parteisekretär Yves Gadient gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Hauptsächlich beschäftigten sich die über 200 Delegierten mit den eidgenössischen Vorlagen.
SVP mit Gegenvorschlag
Über die Bürgerrechtsgesetz-Vorlage wird im Kanton Zürich abgestimmt, weil die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesversion der SVP zu wenig weit ging. Die Kantonalpartei ergriff das Referendum und arbeitete einen Gegenvorschlag aus.
Der Gegenvorschlag verlangt beispielsweise auch, dass bei der Beurteilung von Bürgerrechtsgesuchen das Strafregister massgebend ist und nicht – wie im Gesetz vorgesehen – lediglich der Strafregisterauszug für Privatpersonen.
Im Register sind beispielsweise auch Personen aufgeführt, gegen die in der Schweiz Strafverfahren hängig sind. Dies ist nach Ansicht der SVP eine unerlässliche Information beim Entscheid über die Vergabe des Schweizer Passes.
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