«Viertelstundenschlag ist unnützer Lärmterror»
Alfred Naef hat den Glockenstreit bis vors Bundesgericht gebracht. Dass Tradition über Lärmschutz stehe, schockiere ihn.

200 Meter beträgt die Luftdistanz zwischen Alfred Naefs Wohnung an der Oberdorfstrasse und der reformierten Kirche Wädenswil. Von seinem Balkon aus sieht man den Kirchturm und hört die viertelstündlichen Glockenschläge, wenn auch nicht laut. Aber zu laut für die Ehefrau des pensionierten Informatikers. Sie leidet an einer unheilbaren, schweren neurologischen Krankheit und kann kaum mehr reden und sich fortbewegen. Sie wird, vor allem im Sommer, wenn das Schlafzimmerfenster offen oder gekippt ist, in der Nacht durch die Kirchenglocken regelmässig am Einschlafen gehindert beziehungsweise wieder aus dem Schlaf gerissen. Deshalb, so Naef, habe er den Fall durch alle Instanzen bis ans Bundesgericht gezogen. «Lärmschutz kommt vor Tradition», sagt Naef und ist schockiert über den Urteilsspruch aus Lausanne.