Waren für 350 Franken beim Selfscanning «vergessen»
Ein Mann scannte im Coop Fleisch- und Wurstwaren nicht. Diebstahl? Oder Zerstreutheit? Die Justiz urteilte erstmals in einem strittigen Self-Check-out-Fall.

Sichtlich erleichtert nahm der Schweizer heute Freitag den Freispruch des Einzelrichters des Bezirksgerichts Winterthur entgegen. Eine Verurteilung wegen Diebstahls, wie sie die Staatsanwältin gefordert hatte, wäre für den Versicherungsmann eine berufliche Katastrophe gewesen.
Der Mittvierziger hatte im November letzten Jahres nach der Arbeit den Wocheneinkauf für die Familie in einem Coop in Winterthur getätigt. Dabei bezahlte er bei der Self-Check-out-Kasse lediglich Waren im Wert von rund 80 Franken. Fleisch- und Wurstwaren in der Höhe von rund 350 Franken scannte er nicht ein und wurde vom Filialleiter prompt erwischt. Die Polizei wurde gerufen und ein Rapport zuhanden der Staatsanwaltschaft verfasst. Die Staatsanwältin fordert wegen Diebstahls eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 140 Franken und eine Busse von 500 Franken.